Service-Informationen

Ist Ihr Fachgebiet das Transport- und transportnahe Gewerbe? Dann haben wir etwas gemeinsam! Sie transportieren und wir sorgen für Ihre SICHERHEIT. Durch Kooperationen betreuen wir Sie weltweit.
Selbstverständlich arbeiten wir unabhängig von Versicherungsgesellschaften, Banken u. ä.; egal ob auf Honorarbasis oder herkömmliche Weise.

Entscheiden Sie sich für uns. Als Versicherungsmakler sehen wir unsere Aufgaben darin,

  • mit Ihnen gemeinsam den speziellen Bedarf zu ermitteln,
  • für Sie das optimale Preis-/ Leistungsverhältnis sowie intelligente Deckungskonzepte zu finden, zu betreuen und zu verwalten,
  • zusammen mit Ihnen, Maßnahmen zur Schadenvermeidung zu ergreifen,
  • für Sie ständig den Markt zu beobachten, um allen aktuellen Anforderungen gerecht bleiben zu können,
  • Ihnen sachdienliche Hinweise zu geben und gegebenenfalls Ihre Konzepte nach Absprache anzupassen.

Wir  freuen uns über eine solide, beständige und faire Zusammenarbeit mit Ihnen.

Riskmanagement leben mit unseren Mandanten

Gemeinsam mit unseren Partnern der Wirtschafts-Assekuranz-Makler AG , Samsara oder PREVAMO bieten wir unseren Mandanten qualifiziertes Riskmanagement👍🏻

⚠️ Die Schadenquote steigt 😏

… aber keiner weiß so richtig, warum 🤔

In der Schadenliste wiederholen sich Auffahrunfälle, Rangierschäden, Kollisionen beim Spurwechsel oder oder oder.
Der Versicherer kündigt eine Beitragsanpassung an – und erst jetzt beginnt die genauere Suche nach den Ursachen.
Doch eine gute Schadenquote entsteht nicht erst am Verhandlungstisch.
Sie entsteht durch laufende Auswertung und konsequente Maßnahmen im Fuhrpark.
Genau hier müssen aus unserer Sicht drei Bereiche zusammengeführt werden:

  • Schaden- und Verlaufsdaten der Versicherer
  • Telematik- und Kameradaten aus dem Fahrbetrieb
  • Konkrete Präventionsmaßnahmen und deren Erfolgskontrolle

Bild KI generiert – Danke an unsere Kollegen Florian Lehmeier 👍🏻

Über unsere Kooperation mit Samsara können beispielsweise auffällige Bremsvorgänge, Geschwindigkeiten oder wiederkehrende Fahrmuster erkannt werden.
Die passende Kamera liefert bei einem Ereignis den notwendigen Kontext, kann Fahrer bei unberechtigten Vorwürfen entlasten und ein gezieltes Coaching ermöglichen.
Dabei geht es nicht um pauschale Überwachung. Entscheidend sind eine transparente, datenschutzkonforme Einführung und ein klarer Fokus auf Sicherheit und Prävention, denn Daten allein verhindern noch keinen Schaden.
Sie müssen ausgewertet, in Maßnahmen übersetzt und dauerhaft überwacht werden.
Gleichzeitig sollte das Unternehmen selbst Zugriff auf seine Erkenntnisse behalten – unabhängig davon, bei welchem Versicherer die Flotte gerade versichert ist.
Eine Kamera oder ein Telematiksystem führt nicht automatisch zu einem günstigeren Beitrag.
Wer einem Versicherer aber nachvollziehbar zeigen kann, dass Schadenursachen erkannt, Maßnahmen umgesetzt und Verbesserungen dokumentiert wurden, schafft eine deutlich stärkere Grundlage für die nächste Preis- und Vertragsverhandlung.
Werden Ihre Schäden nur verwaltet – oder werden ihre Ursachen wirklich gesteuert❓❓❓

Brems-, Beriebs- und Bruchschäden (BBB)

Ausführliche Informationen finden Sie hier .

Was ist eine GAP-Deckung innerhalb der KFZ-Kasko-Versicherung?

(GAP = engl. “Lücke”) Ein sogenanntes GAP kann entstehen, wenn ein Kfz-Leasing-Vertrag wegen Diebstahl oder Totalschaden vorzeitig beendet wird. Die Entschädigung der Kaskoversicherung erfolgt in diesem Fall auf Basis der Wiederbeschaffungskosten. Der dem Leasing-Unternehmen zustehende Vollamortisationsanspruch kann höher ausfallen. Die Differenz zwischen der Restforderung aus der vorzeitigen Vertragsabrechnung und dem Wiederbeschaffungswert, kann durch eine erweiterte Kasko-Versicherung abgedeckt werden (GAP-Deckung).

Transport-, Verkehrshaftungs-, Frachtführer- bzw Speditionsversicherung

Achtung ⚠️ PHANTOMFACHTFÜHRER ⚠️

ein ständig wachsendes Problem in der Transportversicherung – Frachtführerversicherung – Verkehrshaftungsversicherung – Speditionsversicherung – Logistikversicherung ‼️

Was sind SZR (Sonderziehungsrechte) im Transportrecht

Das Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds. Weitere Erläuterungen: Link zum GDV– Gesamtverband der Deutschen Versicherer

Ausweispflicht für Arbeitnehmer

Nachdem die Arbeitgeber bestimmter Branchen bereits zur Sofortanmeldung von Arbeitnehmern (auch am Wochenende und an Feiertagen) „verdonnert“ worden sind, wurden mit dem aktuellen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wieder einmal neue bürokratische Verpflichtungen eingeführt, die Arbeitgeber und ihre Arbeitnehmer in bestimmten Branchen, so unter anderem auch im Speditions-, Transport- und  Logistikgewerbe,  treffen. Arbeitgeber in diesen Branchen müssen ihre Arbeitnehmer schriftlich auf deren Verpflichtung hinweisen, während der Arbeit zwingend ein Ausweispapier (Personalausweis, Pass oder Ersatzpapiere) mitzuführen. Dieser schriftliche Hinweis ist aufzubewahren und sollte vom Arbeitnehmer gegengezeichnet sein. Eine Musterformulierung stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:


Sehr geehrte/r …,


Seit dem 01.01.2009 müssen sich Arbeitnehmer bestimmter Wirtschaftszweige (zu denen auch unser Unternehmen zählt) während ihrer Arbeit ständig ausweisen können (§ 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Aus diesem Grund müssen Sie an jedem Arbeitstag ständig einen Personalausweis, einen Pass oder einen Pass- oder Ausweisersatz mitführen. Bei Kontrollen durch Behörden, wie der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ oder der Polizei, müssen Sie die Pass- oder Ausweisunterlagen sofort vorlegen. 
Ort, Datum: …


____________________                                                        _________________________
Unterschrift Arbeitgeber                                                            Unterschrift Arbeitnehmer

Panoramen & großformatige Bilder der Spitzenklasse – Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu dem Berliner Fotografen Tilo Müller.